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Klasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
  • selbstfahrende Futtermischwagen,
  • Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Ausbildung und Prüfung Ersterwerb Erweiterung
Theoretischer Unterricht in Doppel-
stunden zu je 90 Minuten
   
Grundstoff 12 6
klassenspezifischer Stoff 2 2
Fahrausbildung zu
je 45 Minuten
   
Grundausbildung keine keine
Besondere
Ausbildungsfahrten
   
Autobahn keine keine
Überland keine keine
Nachtfahrt keine keine
Prüfung    
Theorie ja ja
Praxis keine keine
     
Mindestalter 16 Jahre  
Einschluss keine  
Probezeit keine  

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