Fahrerschulung B 196
Leichtkrafträder bis 125 ccm; / Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 ccm; Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm; bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Ausbildungsmotorrad: Kawasaki Z 125 ABS Roller 125 Peugeot automatik
Ausbildung und Prüfung | Fahrerschulung |
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Theoretischer Unterricht in Doppel- stunden zu je 90 Minuten |
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Grundstoff | keine |
klassenspezifischer Stoff | 4 |
Fahrerschulung | |
Grundausbildung Überland Autobahn Fahraufgaben |
Mindestens 5 x 90 Minuten |
Prüfung | |
Theorie | keine |
Praxis | keine |
Mindestalter | 25 Jahre |
Einschluss | keine |
Aufstieg A2 / A | nicht möglich |
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich |
Mindesten 5 Jahre Klasse B |
Hallo und herzlich willkommen in der Fahrschulcommunity, vielen Dank für Dein Interesse an der Fahrerschulung B 196 in unserer Fahrschule. Nachstehend alle wichtigen Informationen..
Motorrad fahren mit dem Autoführerschein!
Dieses ist die Schlagzeile welche durch die Medien geistert! Es stimmt nur bedingt. Wir als Verbandsfahrschule klären auf und unsere Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen helfen Dir gerne.
B196 heißt das „Zauberwort„ und bedeutet Autoführerschein mit Schlüsselzahl 196 und berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) von bis zu 125 ccm einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
- Voraussetzungen für B196:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Kl. B
- Fahrerschulung absolviert
- Inhalte der Fahrerschulung:
- 4 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Theorie, klassenspezifischer Stoff Kl. A/A2/A
- mindestens 5 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten praktische Ausbildung (Grundaufgaben, Überland, Autobahn)
Geltungsbereiche:
Der „Führerschein„ B196„ gilt NUR in Deutschland und berechtigt NICHT zur vereinfachten Aufstiegsprüfung zu A2
Kosten:
Grundbetrag 180,00 € + mindestens 10 Fahrstunden je 45 Minuten = ca. 660,00 €.
Bei der Kostenkalkulation wurden lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen berücksichtigt. Die Fahrschule muss gem. 7b FeV die Fahrerkompetenz bescheinigen. Eine zusätzliche praktische Ausbildung und zusätzliche Kosten sind u.U. möglich.
Das Verwaltungsverfahren:
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Fahrerschulung erhältst Du Bewerber eine Bescheinigung von der Fahrschule. Diese legst Du persönlich auf seiner zuständigen Führerscheinstelle vor.
+ biometrisches Passbild
+ Führerschein
+ Personalausweis
+ 45,70 € Verwaltungsgebühr
Nach ca. 4 bis 6 Wochen erhält man den neuen Kartenführerschein mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 196.