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Klasse T

Der "große Traktorschein" mit uns kein Problem!

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben



Ausbildungsfahrzeuge

Werden durch den Bewerber getellt
.

Die Anforderungen an die Ausbildungsfahrzeuge

Fahrzeugkombinationen bestehend aus einer zweiachsigen Zugmaschine der Klasse T und einem Anhängerdurch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine von mehr als 32 km/h Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination mehr als 32 km/h Zweileitungs-Bremsanlage Anhänger mit mindestens geschlossener Ladefläche (Fahrgestell ohne geschlossenen Boden nicht zulässig) Länge des Anhängers bei Verwendung eines Starrdeichselanhängers mindestens 4,5 m Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5

Ausbildung und Prüfung Ersterwerb
Theoretischer Unterricht in Doppel-
stunden zu je 90 Minuten
 
Grundstoff 12
klassenspezifischer Stoff 6
Fahrausbildung zu
je 45 Minuten
 
Grundausbildung unbestimmt
Besondere
Ausbildungsfahrten
 
Autobahn keine
Überland keine
Nachtfahrt keine
Prüfung  
Theorie ja
Praxis 70 Minuten
   
Mindestalter 16 Jahre bis 40 km/h
18 Jahre über 40 km/h
Einschluss Klasse AM und L
Probezeit keine

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