Mofa
Die Prüfbescheinigung für Mofas
Sie ist im eigentlichen Sinne kein Führerschein, wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.
Fahrzeuge: MOFA (Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm)
Befristung: Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Einschluss: Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.
Sonstiges: Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.
| Ausbildung und Prüfung | |
|---|---|
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Theoretischer Unterricht in Doppel- stunden zu je 90 Minuten |
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| Grundstoff | |
| Mofaspezifischer Stoff | 6 |
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Fahrausbildung zu je 45 Minuten |
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| Grundausbildung | 2 |
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Besondere Ausbildungsfahrten |
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| Autobahn | keine |
| Überland | keine |
| Nachtfahrt | keine |
| Prüfung | |
| Theorie | ja |
| Praxis | keine |
| Mindestalter | 15 Jahre |
| Einschluss | keine |
| Probezeit | keine |