Sie sind hier: Startseite » Klassen » Mofa

Mofa

V-Clic-50
V-Clic-50

Die Prüfbescheinigung für Mofas

Sie ist im eigentlichen Sinne kein Führerschein, wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.

Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.
Fahrzeuge: MOFA (Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm)
Befristung: Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Einschluss: Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.
Sonstiges: Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.




Ausbildung und Prüfung  
Theoretischer Unterricht in Doppel-
stunden zu je 90 Minuten
 
Grundstoff  
Mofaspezifischer Stoff 6
Fahrausbildung zu
je 45 Minuten
 
Grundausbildung 2
Besondere
Ausbildungsfahrten
 
Autobahn keine
Überland keine
Nachtfahrt keine
Prüfung  
Theorie ja
Praxis keine
   
Mindestalter 15 Jahre
Einschluss keine
Probezeit keine

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Einstellungen anpassen